Seit gestern, dem 07.08.2018 hat man die "Warnstufe" von 4 auf 1 zurückgesetzt.
Veröffentlichte Dokumente mit den entsprechenden Hinweisen wurden ausgetauscht.

NICHT mehr beinhaltet ist das grundsätzliche Badeverbot; d.h. Baden ist also wieder erlaubt.


Die neue Warnstufe 1 beinhaltet nun (nur noch) die Empfehlungen,

- kein Wasser aus dem See zu trinken
- nach dem Baden zu duschen
- Wasserspielzeug und - Utensilien nach Gebrauch abzuwaschen
- sofern man sich krank fühlt, einen Arzt aufzusuchen

Grund hierfür ist nach Angabe im Dokument, dass aktuell der Toxingehalt wieder abgenommen hat.
(Microcystine weniger als 13 µg/L und Toxoide weniger als 40 µg/L)

Öffentliche Information v 21.07.2018 - Warnstufe 4 Öffentliche Bekanntmachung vom 07.08.2018 - Warnstufe 1
Welche Proben / Ergebnisse hierbei genau herangezogen wurden (VNF, Gesundheitsbehörden, Datum), wird nicht erwähnt, die angegebenen Werte scheinen jedoch als Grenzwerte nachvollziehbar.

So sieht das deutsche Umweltbundesamt in seiner amtlichen Mitteilung Empfehlung zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterien-Toxinen* bei 10 µg/L nur eine geringe und erst ab 50 µg/L eine nur moderate Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen auf die Gesundheit.
 
In diesem Dokument sind übrigens auch die Deutschland gültigen 3 (!) Warnstufen beschrieben, wobei die Stufe 1 nur "erhöhte Aufmerksamkeit" fordert.

Da nach den aktuellen Prognosen wohl auch die Hitzewelle langsam zurückzieht, die für das Wachstum der Bakterien zum großen Teil mitverantwortlich war, und zudem für die nächsten Tage mit Niederschlägen gerechnet werden darf, ist wohl nicht von einer erneuten Verschlechterung der Situation auszugehen.

Warm genug, die schöne Zeit am Stocki weiterhin zu genießen, bleibt es den Vorhersagen zu Folge aber ebenfalls...  :-)


Fotos: JM Bouton, T.Gräßer, (c) Gemeinde Rhodes

*Bundesgesundheitsbl 2015 · 58:908–920, DOI 10.1007/s00103- 015-2192-8
Online publiziert: 8. Juli 2015
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2015


Alle Angaben in diesem Beitrag, insbesondere gesundheitsrelevante Folgerungen, ohne Gewähr.
Zur verbindlichen Auskunft befragen Sie einen Arzt.
 
Vielen Dank für den Hinweis an Jean-Marc Bouton